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Wüstungen sind Kulturdenkmale
Die meisten ehemaligen Dorfstellen des Mittelalters sind, wie auch die noch älteren Siedlungsplätze der Ur- und Frühgeschichte, im Gelände nicht ohne weiteres für den archäologischen Laien erkennbar. Dennoch sind in der Regel Spuren im Gelände vorhanden, unterirdische Reste wie Fundamente, Kellergruben, Brunnenschächte, die unter Wald, Wiesen oder Feldern erhalten sind. Durch Ausgrabungen können diese erschlossen werden. Gemäß dem niedersächsischen Denkmalschutzgesetz handelt es sich bei den mittelalterlichen Wüstungen um Kulturdenkmale, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, unabhängig davon, ob sichtbare Überreste (Kirchenruinen u.a.) oder nur archäologisch nachweisbare Spuren vorhanden sind. Der Denkmalschutz ist hier nicht allein behördliche Angelegenheit, sondern kulturelle Verpflichtung der Bevölkerung vor Ort. Impressum: |