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Die Kunde N. F.
51, 2000, S. 203-242.
Archäologie
und Baumaßnahmen
Eine
Fachtagung des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. und des
Niedersächsischen Landesmuseums Hannover am 12. November 1999 in
Hannover.
Die
Rolle der ehrenamtlich Beauftragten im Planungsprozess
Von
Heinz-Dieter Freese |

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Sehr geehrte Damen
und Herren,
ich möchte mich
Ihnen zunächst einmal vorstellen: Ich bin hauptberuflich Pastor in
Nienburg/Weser und ehrenamtlich seit 26 Jahren für die
Bodendenkmalpflege tätig. Ich bin stellvertretender Vorsitzender des
„Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen e.V.“ und leite
die „Arbeitsgruppe Luftbildarchäologie“. In der Samtgemeinde
Landesbergen an der Mittelweser bin ich seit 7 Jahren Beauftragter für
die archäologische Denkmalpflege.
Ich möchte Ihnen
einige Gedanken vortragen zur „Rolle der ehrenamtlich Beauftragten
im Prozess der Bauplanung“. Vielleicht fragen sich nun manche von
Ihnen: „Was ist das überhaupt, ein(e) ‚ehrenamtlich Beauftragte(r)’?“.
Der gesetzliche Auftrag ist nachzulesen in den „Richtlinien zur
Durchführung des § 22 des Niedersächsischen
Denkmalschutzgesetzes“. Dort heißt es unter anderem: Die/Der
Beauftragte hat die Aufgabe der
2.4.1.
Benachrichtigung der unteren Denkmalschutzbehörden, sofern die Gefährdung
eines archäologischen Denkmals bekannt wird, sowie Hinweis auf
Planungen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung eines archäologischen
Denkmals zur Folge haben können. (...)
2.4.2. Beobachtung
von Erdaufschlüssen, die archäologische Ergebnisse und Funde
erwarten lassen,
2.4.3. Mitwirkung
bei (...) der Durchführung von Rettungsgrabungen im Auftrage einer
Denkmalbehörde.
Soweit zu den
gesetzlichen Vorgaben. Allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, ob der
Gesetzestext mit der landläufigen Praxis übereinstimmt. Soweit mir
bekannt ist, gibt es unter den von der Bezirksregierung Beauftragten
ganz unterschiedliche Fachkenntnisse und Bildungsgrade; man trifft
Landwirte und Professoren. Ebenso unterschiedlich ist auch ihr Betätigungsfeld.
Manche von Ihnen suchen gern nach neuen Fundstellen, andere führen
Rettungsgrabungen durch und wieder andere nehmen Stellung zu den
Bebauungsplänen ihrer Gemeinde. Leider gibt es für ehrenamtlich
Beauftragte keine Konferenzen, keine Fortbildungslehrgänge oder
Jahrestreffen. So entfällt jede Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.
Und deshalb kann ich auch nur für mich selbst sprechen, wenn es um
die „Rolle der ehrenamtlich Beauftragten im Planungsprozess“ geht.
Eines weiß ich jedoch sicher: Alle Beauftragten haben eine
hervorragende Ortskenntnis. Und diese Ortskenntnis sollten Sie viel
mehr und viel früher als bisher nutzen!
Über einen –
leider – fehlgeschlagenen Versuch will ich in diesem Zusammenhang
berichten. Vor fünf Jahren habe ich mir monatlich vom Landkreis
Nienburg die aktuelle Liste mit Baugenehmigungen zuschicken lassen.
Ich wollte – lange im voraus – herausfinden, wo archäologische
Denkmale durch Baumaßnahmen gefährdet sein könnten. Denn wenn die
Baugrube erst einmal ausgeschachtet ist, gibt es für die Archäologen
meist nichts mehr zu retten. Und so wollte ich zumindest vor Ort sein,
wenn die Bodenkrume abgeschoben wird. Leider schlug dieses Experiment
fehl: In zwei Jahren kam ich nur dreimal rechtzeitig vor Baubeginn:
Manche der genehmigten Bauwerke sind bis zum heutigen Tage nicht
erstellt worden, bei anderen war schon die Grube ausgehoben. Denn die
Landkreis-Liste wurde ja nur einmal monatlich zugestellt. Und so kam
ich stets zu früh oder zu spät.
Daraus ergibt sich für
mich die Schlussfolgerung, dass die Archäologin oder der Archäologe
den Wettlauf mit den Baggern nur gewinnen kann, wenn der Bauherr sie
kurzfristig über den Baubeginn informiert. Aber solange die
Vorurteile kursieren, dass Archäologen den Bau behindern oder still
legen könnten, dass sie hohe Zusatzkosten verursachen oder das
Grundstück womöglich noch unter Denkmalschutz stellen, solange ist
das bloße Utopie. Dass der Argwohn der Bauherren berechtigt ist, habe
ich in 26 Jahren noch nie erlebt, aber ich meine, dass genau an dieser
Stelle die ehrenamtlich Beauftragten eine wichtige Aufgabe erfüllen könnten:
Als Vermittler zwischen den Interessen der Bauherren und den
Interessen der Bodendenkmalpflege. Wie könnte das geschehen? Am
besten dadurch, dass ein persönliches Gespräch zwischen den
Interessenparteien zustande kommt und die Befürchtungen des Bauträgers
ausgeräumt oder verkleinert werden können. Im Idealfalle ist er oder
sie am Ende des Gespräches selbst daran interessiert, das kulturelle
Erbe auf dem eigenen Grund und Boden zu sichern und zu dokumentieren.
Wenn erst einmal der gute Wille da ist, – auch diese Veranstaltung könnte
dazu beitragen –, dann finden sich meines Erachtens auch Wege
zueinander.
Deshalb möchte ich
alle Bauplanerinnen und Bauherren ermuntern, so früh wie möglich
Kontakt aufzunehmen mit dem oder der ehrenamtlich Beauftragten.
Erkundigen Sie sich, ob es solch eine Person in ihrer Gemeinde oder in
Ihrem Landkreis gibt. Unternehmen Sie mit ihr oder ihm eine
Ackerbegehung und klären Sie den historischen Wert Ihres Bodens. Es
sind ja längst nicht überall archäologische Fundstellen zu
erwarten! Diskutieren Sie, ob die Fläche längere Zeit vor Baubeginn
untersucht werden kann, ob öffentliche Mittel dafür zur Verfügung
stehen oder ob der Bauträger die Kosten übernehmen muss. Überlegen
Sie, ob die oder der Beauftragte die Abschiebung der Ackerkrume
beobachten kann und vorher vom Bauträger informiert wird, oder ob
zumindest die fertig abgeschobene Fläche angeschaut und vielleicht
dokumentiert werden kann.

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