| Archäologie
und Baumaßnahmen
Eine Fachtagung des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. und des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover am 12. November 1999 in Hannover.
URL: http://www.urgeschichte.de\artikel\heimatbund\beauftr\beauftr1.htm Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich Ihnen zunächst einmal vorstellen: Ich bin hauptberuflich Pastor in Nienburg/Weser und ehrenamtlich seit 26 Jahren für die Bodendenkmalpflege tätig. Ich bin stellvertretender Vorsitzender des „Freundeskreis für Archäologie in Niedersachsen e.V.“ und leite die „Arbeitsgruppe Luftbildarchäologie“. In der Samtgemeinde Landesbergen an der Mittelweser bin ich seit 7 Jahren Beauftragter für die archäologische Denkmalpflege. Ich möchte Ihnen einige Gedanken vortragen zur „Rolle der ehrenamtlich Beauftragten im Prozess der Bauplanung“. Vielleicht fragen sich nun manche von Ihnen: „Was ist das überhaupt, ein(e) ‚ehrenamtlich Beauftragte(r)’?“. Der gesetzliche Auftrag ist nachzulesen in den „Richtlinien zur Durchführung des § 22 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes“. Dort heißt es unter anderem: Die/Der Beauftragte hat die Aufgabe der 2.4.1. Benachrichtigung der unteren Denkmalschutzbehörden, sofern die Gefährdung eines archäologischen Denkmals bekannt wird, sowie Hinweis auf Planungen oder sonstige Maßnahmen, die eine Gefährdung eines archäologischen Denkmals zur Folge haben können. (...) 2.4.2. Beobachtung von Erdaufschlüssen, die archäologische Ergebnisse und Funde erwarten lassen, 2.4.3. Mitwirkung bei (...) der Durchführung von Rettungsgrabungen im Auftrage einer Denkmalbehörde. Soweit zu den gesetzlichen Vorgaben. Allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, ob der Gesetzestext mit der landläufigen Praxis übereinstimmt. Soweit mir bekannt ist, gibt es unter den von der Bezirksregierung Beauftragten ganz unterschiedliche Fachkenntnisse und Bildungsgrade; man trifft Landwirte und Professoren. Ebenso unterschiedlich ist auch ihr Betätigungsfeld. Manche von Ihnen suchen gern nach neuen Fundstellen, andere führen Rettungsgrabungen durch und wieder andere nehmen Stellung zu den Bebauungsplänen ihrer Gemeinde. Leider gibt es für ehrenamtlich Beauftragte keine Konferenzen, keine Fortbildungslehrgänge oder Jahrestreffen. So entfällt jede Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Und deshalb kann ich auch nur für mich selbst sprechen, wenn es um die „Rolle der ehrenamtlich Beauftragten im Planungsprozess“ geht. Eines weiß ich jedoch sicher: Alle Beauftragten haben eine hervorragende Ortskenntnis. Und diese Ortskenntnis sollten Sie viel mehr und viel früher als bisher nutzen! Über einen – leider – fehlgeschlagenen Versuch will ich in diesem Zusammenhang berichten. Vor fünf Jahren habe ich mir monatlich vom Landkreis Nienburg die aktuelle Liste mit Baugenehmigungen zuschicken lassen. Ich wollte – lange im voraus – herausfinden, wo archäologische Denkmale durch Baumaßnahmen gefährdet sein könnten. Denn wenn die Baugrube erst einmal ausgeschachtet ist, gibt es für die Archäologen meist nichts mehr zu retten. Und so wollte ich zumindest vor Ort sein, wenn die Bodenkrume abgeschoben wird. Leider schlug dieses Experiment fehl: In zwei Jahren kam ich nur dreimal rechtzeitig vor Baubeginn: Manche der genehmigten Bauwerke sind bis zum heutigen Tage nicht erstellt worden, bei anderen war schon die Grube ausgehoben. Denn die Landkreis-Liste wurde ja nur einmal monatlich zugestellt. Und so kam ich stets zu früh oder zu spät. Daraus ergibt sich für mich die Schlussfolgerung, dass die Archäologin oder der Archäologe den Wettlauf mit den Baggern nur gewinnen kann, wenn der Bauherr sie kurzfristig über den Baubeginn informiert. Aber solange die Vorurteile kursieren, dass Archäologen den Bau behindern oder still legen könnten, dass sie hohe Zusatzkosten verursachen oder das Grundstück womöglich noch unter Denkmalschutz stellen, solange ist das bloße Utopie. Dass der Argwohn der Bauherren berechtigt ist, habe ich in 26 Jahren noch nie erlebt, aber ich meine, dass genau an dieser Stelle die ehrenamtlich Beauftragten eine wichtige Aufgabe erfüllen könnten: Als Vermittler zwischen den Interessen der Bauherren und den Interessen der Bodendenkmalpflege. Wie könnte das geschehen? Am besten dadurch, dass ein persönliches Gespräch zwischen den Interessenparteien zustande kommt und die Befürchtungen des Bauträgers ausgeräumt oder verkleinert werden können. Im Idealfalle ist er oder sie am Ende des Gespräches selbst daran interessiert, das kulturelle Erbe auf dem eigenen Grund und Boden zu sichern und zu dokumentieren. Wenn erst einmal der gute Wille da ist, – auch diese Veranstaltung könnte dazu beitragen –, dann finden sich meines Erachtens auch Wege zueinander. Deshalb möchte ich alle Bauplanerinnen und Bauherren ermuntern, so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen mit dem oder der ehrenamtlich Beauftragten. Erkundigen Sie sich, ob es solch eine Person in ihrer Gemeinde oder in Ihrem Landkreis gibt. Unternehmen Sie mit ihr oder ihm eine Ackerbegehung und klären Sie den historischen Wert Ihres Bodens. Es sind ja längst nicht überall archäologische Fundstellen zu erwarten! Diskutieren Sie, ob die Fläche längere Zeit vor Baubeginn untersucht werden kann, ob öffentliche Mittel dafür zur Verfügung stehen oder ob der Bauträger die Kosten übernehmen muss. Überlegen Sie, ob die oder der Beauftragte die Abschiebung der Ackerkrume beobachten kann und vorher vom Bauträger informiert wird, oder ob zumindest die fertig abgeschobene Fläche angeschaut und vielleicht dokumentiert werden kann. Aus meiner Praxis als ehrenamtlich Beauftragter gibt es negative und positive Beispiele für solche Vorklärungen. So wurde im Jahre 1997 beim Bau eines großen Möbelmarktes in Landesbergen, Landkreis Nienburg, eine archäologische Untersuchung bewusst unterlaufen. Sehr früh hatte ich die Firma darauf hingewiesen, dass auf der Ackeroberfläche vorgeschichtliche Keramik liegt und bei den Erdarbeiten Funde auftreten könnten. Aber 60 Minuten nach Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis wurde die Fläche bereits abgeschoben. Reste eines eisenzeitlichen Brandgräberfriedhofes traten später bei Fundamentarbeiten zutage (Abb. 1). Hier war von Seiten des Bauherren kein guter Wille erkennbar, trotz eines persönlichen Kontaktes im Vorfeld.
Dagegen konnte ein neues Baugebiet in Leeseringen, Landkreis Nienburg, rechtzeitig und mit geringem Aufwand auf archäologische Befunde hin untersucht werden. Auf den Parzellen am Weserufer fand sich ebenfalls vor- und frühgeschichtliche Keramik auf der Ackeroberfläche. Deshalb stellte ich lange vor Baubeginn einen Antrag auf Ausgrabungsgenehmigung und untersuchte mithilfe eines Löffelbaggers die zukünftigen Baugrundstücke. (Abb. 2). Das Ergebnis: Trotz der Keramikfunde zeigten sich nach Entfernung des Pflughorizontes weder Verfärbungen noch andere Hinweise auf archäologisch wertvolle Befunde. Dem Baubeginn stand nichts mehr im Wege. Und die Kosten von 300,– DM übernahm freundlicherweise die Samtgemeinde als Eigentümerin der Bauplätze.
So stelle ich mir im Idealfall die Rolle des ehrenamtlich Beauftragten im Planungsprozess vor. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Nachtrag Über die folgende Diskussion war ich sehr verärgert. Denn die Anfragen an mich bezogen sich nicht auf meine ehrenamtliche Rolle im Prozess der Bauplanung, sondern wie immer ging es um die Frage der Kompetenz. „Ausgraben? Dürfen Sie das denn?“ Nach 26 Jahren bin ich es leid, immer wieder „durch die Blume“ gesagt zu bekommen, dass „Hobby-Archäologen“ sich doch besser darauf beschränken sollten, Steinbeile und Münzen zu sammeln. So bleibt für mich am Ende nicht die Frage, welche Rolle die ehrenamtlich Beauftragten im Planungsprozess spielen, sondern die Frage, welche Rolle die Fachleute den Ehrenamtlichen überhaupt zugestehen.
Anschrift des Verfassers: Heinz-Dieter Freese 31582 Nienburg |