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Home > Publikationen > Berichte Fachtagung

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Die Obere Denkmalschutzbehörde übt nach §19,3 die Fachaufsicht über die Unteren Denkmalschutzbehörden aus und hat damit eine hoheitliche Funktion. Sie hat das Recht, Weisungen zu erteilen und kann anstelle der UDB eine Sache an sich ziehen (§19,4). Hier gilt also Landesrecht vor kommunalem Recht. In Niedersachsen geben auch die Archäologen im kommunalen Dienst in enger Zusammenarbeit mit den Oberen Denkmalschutzbehörden, d.h. in fachlicher Abstimmung mit den Bezirksarchäologen als den Trägern öffentlicher Belange, Stellungnahmen ab und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum effizienten Schutz der Denkmäler. Am Beispiel des Regierungsbezirks Weser-Ems wird die große Bedeutung der TÖB in der archäologischen Denkmalpflege deutlich: Die statistische Erfassung der Stellungnahmen zeigt nicht nur einen starken Anstieg der Bauaktivitäten, sondern sicherlich auch die zunehmende Wirksamkeit des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Von 645 im Jahr 1987 stieg die Zahl der Vorgänge auf fast 1800 im Jahr 1998 an (Abb.2). Eine Aufschlüsselung der Stellungnahmen für 1998 nach Kategorien zeigt Entwicklungsschwerpunkte (z.B. die hohe Zahl der Windenergieanlagen) und den zum Teil beträchtlichen Anteil der Stellungnahmen, in denen Bedenken formuliert wurden (Abb.3).

Abb. 3
TÖB-Vorgänge 1998 im Regierungsbezirk Weser-Ems, nach Kategorien geordnet. Ohne Schraffur: keine Bedenken. Schraffiert: Anteil der Stellungnahmen, in denen Bedenken gegen die Planung erhoben wurden.

Aus alledem wird deutlich, dass die Stellungnahmen das zentrale Instrument des Denkmalschutzes sind, deren Wirksamkeit natürlich in hohem Maße von den organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen im Lande abhängt.

 

Anschrift des Verfassers:

Dr. Jörg Eckert
Bezirksregierung Weser-Ems
Archäologische Denkmalpflege
Heiligengeiststraße 26
26121 Oldenburg