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Sehr
verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue
mich, Sie heute in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der
„Fachgruppe Archäologie“ des Niedersächsischen Heimatbundes e.V.
begrüßen zu können. Regelmäßig wird in den Medien über neue archäologische
Entdeckungen berichtet. Das Interesse in der Öffentlichkeit daran ist
groß. Archäologische Erkenntnisse finden aber nicht nur Eingang in
aktuelle und kurzlebige Informationen der Tagespresse und im
Fernsehen. Sie werden vielmehr zunehmend auch Teil des allgemeinen
historischen Bewusstseins. Das belegt die Fülle an archäologischen
Sachbüchern und Ausstellungen. Selbstverständlich findet die
Behandlung der Ur- und Frühgeschichte, der schriftlosen Vergangenheit
des Menschen, auch im Schulunterricht ihren angemessenen Platz.
Auf
unserer Tagung allerdings soll es weniger um spektakuläre Neufunde
und Ergebnisse gehen. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal ganz andere
Aspekte archäologischer Tätigkeit. Es geht um die
denkmalpflegerische Praxis. Dankenswerterweise sind meine
Berufskolleginnen und -kollegen der Bitte des Niedersächsischen
Heimatbundes und seiner „Fachgruppe Archäologie“ gefolgt, um
heute über einige der Voraussetzungen ihrer denkmalpflegerischen
Arbeit zu berichten
Sie können
sich vielleicht vorstellen, dass tagtäglich bei den vielen Baumaßnahmen
im Straßenbau, im Braunkohletagebau, bei den Tiefbauarbeiten für
gewerbliche und private Gebäude auch oft und vielfach unerwartet auf
archäologische Fundstellen gestoßen wird. Weniger bekannt ist, wie
denn Archäologen von diesen Fundstellen erfahren. Denn vor einer möglichen
Ausgrabung müssen die Fachleute der archäologischen Denkmalpflege ja
überhaupt erst einmal über die Existenz der Fundstellen informiert
sein. Die unterschiedlichen Interessen von Bauherren und Denkmalpflege
müssen geklärt und vermittelt werden.
Wer
begutachtet Bebauungspläne? Wer erteilt denkmalrechtliche
Genehmigungen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Welche Rechte
und Pflichten hat der Bauherr? Besteht eine Kostenpflicht? Diese und
andere Fragen werden auf dieser Tagung von Archäologinnen und Archäologen
aus ihrer denkmalpflegerischen Praxis in Niedersachsen heraus erörtert
werden. Ziel ist es, bei allen Beteiligten an Bauvorhaben, vom
Bauherren bis zu Planungsbüros und Behörden, das Bewusstsein für
die Belange der archäologischen Denkmalpflege zu schärfen. Das mag
als ein wenig spektakuläres Anliegen erscheinen. Vom Erfolg der
Denkmalpflege aber hängt es ab, ob und wie viel wir über unsere
Vergangenheit erfahren, bevor ihre Spuren vernichtet werden.
Über die
anschließend veröffentlichten Beiträge hinaus wurden auf der Tagung
noch folgende Vorträge gehalten
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Bodenabbau
und Ausgrabung in Torfabbaugebieten
(Alf Metzler M.A./ Hannover)
-
Ausgrabung
in Stadtkernen - am Beispiel Einbeck
(Dr. Andreas Heege M.A./ Einbeck)
-
Zusammenfassung
und Analyse der angesprochenen formalen Aspekte der
Denkmalpflegepraxis einschließlich rechtliche Rahmenbedingungen
(Dr. Michael Geschwinde M.A./ Braunschweig)
Anschrift
des Verfassers:
Dr.
Stephan Veil
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichts-Abteilung
Willy-Brandt-Allee 5
30168
Hannover
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