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Home > Publikationen > Berichte Fachtagung

 

Die Kunde N. F. 51, 2000, S. 203-242.

Archäologie und Baumaßnahmen

Eine Fachtagung des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. und des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover am 12. November 1999 in Hannover.

Einleitung
Dr. Stephan Veil

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Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich freue mich, Sie heute in meiner Eigenschaft als Vorsitzender der „Fachgruppe Archäologie“ des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. begrüßen zu können. Regelmäßig wird in den Medien über neue archäologische Entdeckungen berichtet. Das Interesse in der Öffentlichkeit daran ist groß. Archäologische Erkenntnisse finden aber nicht nur Eingang in aktuelle und kurzlebige Informationen der Tagespresse und im Fernsehen. Sie werden vielmehr zunehmend auch Teil des allgemeinen historischen Bewusstseins. Das belegt die Fülle an archäologischen Sachbüchern und Ausstellungen. Selbstverständlich findet die Behandlung der Ur- und Frühgeschichte, der schriftlosen Vergangenheit des Menschen, auch im Schulunterricht ihren angemessenen Platz.

Auf unserer Tagung allerdings soll es weniger um spektakuläre Neufunde und Ergebnisse gehen. Im Mittelpunkt stehen dieses Mal ganz andere Aspekte archäologischer Tätigkeit. Es geht um die denkmalpflegerische Praxis. Dankenswerterweise sind meine Berufskolleginnen und -kollegen der Bitte des Niedersächsischen Heimatbundes und seiner „Fachgruppe Archäologie“ gefolgt, um heute über einige der Voraussetzungen ihrer denkmalpflegerischen Arbeit zu berichten

Sie können sich vielleicht vorstellen, dass tagtäglich bei den vielen Baumaßnahmen im Straßenbau, im Braunkohletagebau, bei den Tiefbauarbeiten für gewerbliche und private Gebäude auch oft und vielfach unerwartet auf archäologische Fundstellen gestoßen wird. Weniger bekannt ist, wie denn Archäologen von diesen Fundstellen erfahren. Denn vor einer möglichen Ausgrabung müssen die Fachleute der archäologischen Denkmalpflege ja überhaupt erst einmal über die Existenz der Fundstellen informiert sein. Die unterschiedlichen Interessen von Bauherren und Denkmalpflege müssen geklärt und vermittelt werden.

Wer begutachtet Bebauungspläne? Wer erteilt denkmalrechtliche Genehmigungen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Welche Rechte und Pflichten hat der Bauherr? Besteht eine Kostenpflicht? Diese und andere Fragen werden auf dieser Tagung von Archäologinnen und Archäologen aus ihrer denkmalpflegerischen Praxis in Niedersachsen heraus erörtert werden. Ziel ist es, bei allen Beteiligten an Bauvorhaben, vom Bauherren bis zu Planungsbüros und Behörden, das Bewusstsein für die Belange der archäologischen Denkmalpflege zu schärfen. Das mag als ein wenig spektakuläres Anliegen erscheinen. Vom Erfolg der Denkmalpflege aber hängt es ab, ob und wie viel wir über unsere Vergangenheit erfahren, bevor ihre Spuren vernichtet werden.

Über die anschließend veröffentlichten Beiträge hinaus wurden auf der Tagung noch folgende Vorträge gehalten

  • Bodenabbau und Ausgrabung in Torfabbaugebieten
    (Alf Metzler M.A./ Hannover)

  • Ausgrabung in Stadtkernen - am Beispiel Einbeck
    (Dr. Andreas Heege M.A./ Einbeck)

  • Zusammenfassung und Analyse der angesprochenen formalen Aspekte der Denkmalpflegepraxis einschließlich rechtliche ­Rahmenbedin­gungen
    (Dr. Michael Geschwinde M.A./ Braunschweig)

 

Anschrift des Verfassers:

Dr. Stephan Veil
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichts-Abteilung
Willy-Brandt-Allee 5

30168 Hannover