Archäologie und Baumaßnahmen

Eine Fachtagung des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. und des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover am 12. November 1999 in Hannover.

Großflächige Ausgrabungsarbeiten einer bandkeramischen Siedlung mit Bestattungen in Göttingen
Ein Beispiel für die Umsetzung des Verursacherprinzips
Von Betty Arndt M.A.

URL: http://www.urgeschichte.de\artikel\heimatbund\goettingen\goett01.htm
Eingestellt: 01.4.2001

Als Beispiel aus der kommunalen Archäologie sollen die Ausgrabungen einer linienbandkeramischen Siedlung am Fachmarktzentrum in Göttingen und deren vertragliche Absicherung im Folgenden dargestellt werden. Es soll dabei vorausgeschickt werden, dass in diesem Fall der Umfang der Maßnahme wie auch die Qualität der Befunde nicht den denkmalpflegerischen Alltag darstellen.

Im Göttinger Ortsteil Grone wurden 1995 routinemäßig Straßenbauarbeiten für den Neubau einer Umgehungsstraße archäologisch begleitet. Bei Oberflächenbegehungen waren bereits in der Vergangenheit auf den unter Acker gelegenen Flächen jungsteinzeitliche (Keramik-) Funde gemacht worden. Dunkle Verfärbungen in der abgeschobenen Straßentrasse zeigten schnell, das sich hier umfangreiche Reste einer ehemaligen bandkeramischen Siedlung erhalten hatten (Abb.1). Aus den Verfärbungen von runden Pfosten ließen sich die Grundrisse ganzer Langhäuser dieser ersten sesshaften Bauern rekonstruieren (Abb.2). Die große Überraschung waren allerdings drei Bestattungen, deren Knochen sich trotz der 7000-jährigen Lagerung im Boden durch günstige Untergrundbedingungen erhalten hatten. Die Befunde lösten eine knapp 3-monatige Grabung aus.

Ein Befund wie aus dem archäologischen Lehrbuch ist z.B. der auf der linken Körperseite mit angehockten Beinen in eine Grabgrube gelegte Mann von rund 51 Jahren, eine sogenannte Hockerbestattung (Abb.3). Das Grab des Toten war Ost-West ausgerichtet, der Kopf im Osten gebettet mit Blick nach Süden. Von seinen Zeitgenossen ist ihm ein kleiner Topf – vielleicht ehemals mit Speisen gefüllt – und 10 Feuersteinklingen, die sich ursprünglich in einem nicht erhaltenen Beutel befanden, sowie ein kleines Beil (ein `DechselA) mitgegeben worden. Die Beigaben geben einen Hinweis auf gewisse Jenseitsvorstellungen der Bandkeramiker, bei denen die Verstorbenen für den Weg ins Jenseits oder den Aufenthalt dort noch Dinge benötigten (Arndt 1997, 61; Geschwinde 1998, 10f.).

Für die angrenzenden Flächen war für das Folgejahr eine großflächige Bebauung geplant (Abb.4). Bei den stadtinternen Vorgesprächen wurde deshalb auf die Bedeutung der Fundstelle hingewiesen und auf eine vorherige Ausgrabung gedrungen. Geplant – und schlussendlich auch ausgeführt – wurde ein Einkaufszentrum im Stil amerikanischer Shoppingmalls mit rund 23.000 m2 Verkaufsfläche. Der insgesamt beplante Bereich (und damit auch die archäologisch zu untersuchende Fläche) betrug rd. 65.000 m2 – also weit mehr als eine kommunale archäologische Dienststelle mit eigenen Bordmitteln bewältigen kann.

Die Baumaßnahme sollte im Rahmen eines "Vorhaben- und Erschließungsplanes" (V- und E-Plan) umgesetzt werden. Das ist ein vorhabenbezogenes Verfahren, welches im Grunde einen von der Kommune nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu erstellenden Bebauungsplan (B-Plan), ersetzt. Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der Bebauung und muss dabei auch eine gerechte Abwägung der unterschiedlichen Interessen sicherstellen.

Der V- und E-Plan, der in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und Investor vereinbart wurde, entspricht in der öffentlichen Auslegung und ihren Einspruchsfristen usw. dem B-Plan-Verfahren. Im Gegensatz zu diesem hat aber hier der Investor selbst die Initiative, d.h. er muss selbst Gutachten einholen, und auch selbst für die Erschließung des Grundstücks (z.B. Kanalisation und Straßenanbindung), sorgen – die normalerweise als öffentliche Vorleistung der Kommune bereits bestehen muss, um eine Baugenehmigung erteilen zu können. Der Investor hat dabei u.a. auch die Verantwortung für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzgesetz (NNatG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch.

Im zugehörigen (vom Stadtrat beschlossenen) Durchführungsvertrag wurde der Hinweis auf die Notwendigkeit der Ausgrabungen aufgenommen, ebenso wie die Notwendigkeit der Kostentragung durch den Investor nach dem sogenannten "Verursacherprinzip". Da eine Bebauung – die in diesem Falle mit Geländeeingriffen von mehreren Metern Höhendifferenz auf dem ursprünglich in Hanglage liegenden Grundstück einherging – das hier vorhandene Bodendenkmal zerstört, kann eine Genehmigung zur Durchführung von Erdarbeiten erst erteilt werden, wenn die Erfüllung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), d.h. in diesem Fall Ausgrabung und wissenschaftliche Dokumentation der betroffenen Fundstelle, sichergestellt sind. Grundgedanke dabei ist, dass der Bauherr als Verursacher der Ausgrabung der – ansonsten ja im Boden ungestörten – archäologischen Fundstelle, dabei die Kosten tragen muss.

Aufgrund der auch überregional großen Bedeutung der Fundstelle (erst einmal konnten in Niedersachsen bandkeramische Skelette geborgen werden – hier erstmals im Siedlungszusammenhang) hat die Bezirksregierung im Rahmen ihrer Prüfung als sogenannter `Träger öffentlicher Belange (TöB)A gegen die notwendige in einem Parallelverfahren durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplanes große Bedenken geäußert. Die Stadt musste daher sowohl alternative Standorte für den Neubau prüfen, wie auch das übergeordnete öffentliche Interesse am Bau des Einkaufszentrums, das ja Kaufkraft und Besucher auch von außerhalb anziehen soll, darlegen.

In einem weiteren Vertrag wurde dann ein konkretes und ausführliches Grabungskonzept mit genauer Vorgehensweise und eine Gesamtsumme ausgehandelt. Dabei wurde die Größe der auszugrabenden Teilflächen, die Reihenfolge ihrer Ausgrabung und ihrer jeweiligen Fertigstellung genau festgelegt, um einen parallelen, schrittweise einsetzenden Bauablauf sicherzustellen (Abb.5).

Routinemäßige Prospektion von Ackerflächen
(archäologische Landesaufnahme)

  • Auffinden von jungsteinzeitlicher Keramik
  • archäologische Begleitung beim Bau der Umgehungsstraße
  • Auffinden von bandkeramischen Bestattungen und umfangreichen Siedlungsbefunden
  • 3-monatige Ausgrabung in der Straßentrasse

Bebauung der angrenzenden Flächen im Rahmen eines
"Vorhaben- und Erschließungsplans"

darin:

  • Hinweis auf Notwendigkeit der Ausgrabung

im zugehörigen Durchführungsvertrag:

  • Hinweis auf Auflagen und Bedingungen einer Genehmigung der Erdarbeiten nach §13 NDSchG
  • Hinweis auf Kostentragung durch Investor

Vertrag zwischen Investor und Stadt:

Grabungskonzept mit:

  • genauer Vorgehensweise

  • Endzeitpunkt der Ausgrabungsfläche

  • Festigstellungstermin für Teilflächen

  • Gesamtsumme

Erfolgreiche Durchführung der Ausgrabung

 

Eine Teilfläche des späteren Parkplatzes, die nicht von tiefgründiger Bebauung betroffen war, wurde nicht ausgegraben. Nach ihrer Abdeckung mit einem Geotextil sollen die Befunde unter der Erde erhalten bleiben. Eine angrenzende sogenannte Ausgleichsfläche, auf der keine Bodeneingriffe stattfanden, sondern auf die Erdaushub aufgebracht wurde, wurde nicht ausgegraben. Im Flächennutzungsplan wurde hier ein Bodendenkmal eingetragen. Die Fläche bietet somit eine Chance für Nachgrabungen späterer Archäologengenerationen.

Durch den Abschluss eines Vertrages werden Zeit- und Kostenrisiko für den Investor kalkulierbar und er gewinnt Planungssicherheit – bei Großbauvorhaben solchen Ausmaßes ein gewichtiges Argument. Das Zeitrisiko liegt dabei bei der ausgrabenden Denkmalpflege, da auch bei gründlichster Prospektion der genaue zeitliche Aufwand für die Freilegung und Dokumentation der Befunde nicht exakt planbar ist. Trotzdem muss natürlich das zugesagte Enddatum eingehalten werden.

Das Ergebnis der Ausgrabungen rechtfertigte den zeitlichen und finanziellen Aufwand: die – einschließlich der Voruntersuchungen – insgesamt fast 1 2 jährigen Ausgrabungen erbrachten die Grundrisse von über 30 bandkeramischen Langhäusern. Außer den Innen- und Mittelpfosten hatte sich manchmal sogar der umlaufende Wandgraben erhalten (Abb.6). Zwischen den Häusern wurden insgesamt 18 Gräber aufgedeckt, die meisten waren in eine größere Grube eingetieft worden. Das Besondere dieser Fundstelle liegt in der Tatsache, dass einzelne Bewohner nicht auf einem sicherlich vorhandenen, aber noch nicht entdeckten Friedhof, sondern innerhalb des Siedlungsgeländes bestattet wurden. Nach welchen Kriterien sie für diesen heute ungewöhnlich anmutenden Bestattungsort ausgewählt wurden, kann nicht beantwortet werden. Es sind dabei sowohl Männer und Frauen, wie auch alle Altersstufen vertreten. Die Bestimmung der Skelette ergab, dass das jüngste eine Säugling von rd. sechs Monaten, die Älteste eine Frau von – für diese Zeit erstaunlichen – 72 Jahren war.

Den Gräbern kommt in der archäologischen Auswertung eine besondere Rolle zu, da sie – im Gegensatz zu den Siedlungsabfällen – als willentlich von den Zeitgenossen hergestellte Anlagen einen direkten Einblick in die Geisteswelt der Bandkeramiker erlauben, die sich z.B. in der unterschiedlichen Ausstattung und Bettung der Toten ausdrückt.

Eine ganz besondere Sensation stellt insofern auch die aufgefundene Doppelbestattung da, bei der zwei junge Erwachsene gleichzeitig in einem Grab bestattet wurden – ein sehr selten überlieferter Befund. Direkt neben den beiden war ein Toter in eine enge Grube gezwängt worden, dem beide Unterschenkel und der linke Arm fehlen (Abb.7). Auch wenn das Fehlen der Extremitäten wohl nicht mehr geklärt werden kann, konnte jetzt nachgewiesen werden, dass dieser Tote eine Gehirnhautentzündung überlebt hatte (Carli-Thiele/Schulz 1999).

Die Auswertung der umfangreichen Grabungsbefunde und Bestattungen – die noch andauern und im Übrigen nicht vom Investor getragen werden – werden helfen, ein besseres Verständnis vom Leben in den Siedlungen und vom Totenkult dieser frühen Zeit zu erlangen.

L i t e r a t u r :

Arndt, Betty 1997: Leben und Sterben. Bandkeramische Siedlung und Bestattungen in Göttingen-Grone. In: S. Flindt, M. Geschwinde, Ein Haus aus der Steinzeit. Archäologische Entdeckungen auf den Spuren früher Ackerbauern in Südniedersachsen. Wegweiser zur Vor- und Frühgeschichte Niedersachsens 19, 1997, 59–63.

Arndt, Betty 1998: Die Toten und die Lebenden. Ein Siedlungs- und Bestattungsplatz der linienbandkeramischen Kultur in Göttingen-Grone. Archäologie in Niedersachsen Bd. 1, 1998, 16–20.

Carli-Thiele, Petra; Schulz, Michael 1999: Krankheit und Tod in der Jungsteinzeit. Archäologie in Niedersachsen 2, 1999, 12–15.

Flindt, Stefan, Geschwinde, Michael 1997: Ein Haus aus der Steinzeit. Archäologische Entdeckungen auf den Spuren früher Ackerbauern in Südniedersachsen. Wegweiser zur Vor- und Frühgeschichte Niedersachsens 19, 1997.

Geschwinde, Michael 1998: Thema: Neolithikum. Archäologie in Niedersachsen 1, 1998, 9–16.

 

Anschrift der Verfasserin:

Betty Arndt M.A.
Stadtarchäologie Göttingen
Rote Straße 34

37073 Göttingen