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Home > Publikationen > Berichte Fachtagung

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3. Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4

Aufgrund der Erfahrungen der Lüneburger Ostumgebung bestand bei der Planung der Uelzener Ortsumgehung von Anfang an die Bestrebung, die Kostenpflicht für archäologische Maßnahmen im Planfeststellungsbeschluss besser zu regeln, insbesondere weil im Trassenbereich schon weitaus mehr bekannt war aus früheren Untersuchungen im Rahmen des Baues des Elbe-Seiten-Kanals. Es gelang, die planfeststellende Bezirksregierung davon zu überzeugen, eine generelle Kostenpflicht des Straßenbaulastträgers für die archäologische Arbeit festzuschreiben. Zweifelsohne war der Planfeststellungsbeschluss in dieser Form ein bedeutender Schritt vorwärts im Zusammenspiel zwischen Archäologie und Straßenbau, mit einer erheblichen Präzedenzwirkung. Dennoch reichte es in der Praxis nicht aus, um auch einen befriedigenden Mittelfluss sicherzustellen. War die Kostenpflicht zwar klar festgeschrieben, so fehlte doch ein ganz wichtiger Punkt, und zwar ein Kostenplan, um die benötigten Mittel auch rechtzeitig abrufbereit zu haben. Denn, größere Grabungen sollten unbedingt im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahmen laufen, um eine sachgerechte Grabung zeitlich zu ermöglichen. Das bedeutete, dass die Archäologie schon in Trassenabschnitten operieren musste, wofür nach der Mittelabflussplanung des Straßenbaues vorerst noch keine Mittel eingeplant und vom Bund bewilligt worden waren. Bei kleineren Summen für Begehungen und Probeschnitte ließ sich trotzdem ohne große Probleme etwas regeln, aber beim Finanzbedarf einer Großgrabung wie bei dem jungkaiserzeitlichen Urnenfriedhof Uelzen-Veerßen war eine außerplanmäßige Mittelumschichtung innerhalb des zugewiesenen Budgets nicht mehr möglich. Eine Finanzierung gelang nur deswegen, weil an der gleichen Stelle die Brückenbauwerke über die Eisenbahn und über die Stederau errichtet werden sollten, zwei Maßnahmen, die ohnehin vorgezogen werden mussten.

4. Ortsumgehung Dahlenburg im Zuge der B 216

Der jüngste Kontakt zwischen Archäologie und Straßenbau umfasste nun folgerichtig auch eingehend die finanzielle Seite. Als Anlage zu den Planfeststellungsunterlagen wurde zwischen der Denkmalpflege und dem Straßenbauamt genau ermittelt, was wann gegraben werden musste und welche Mittel dafür einzusetzen wären. Nach intensiven Begehungen der Trasse war weitestgehend klar, wo die Fundstellen liegen. Anhand deren Umfanges könnten die erforderlichen Ausgrabungsmaßnahmen sachgerecht kalkuliert werden. Eine solche Kalkulation muss selbstverständlich gewisse Unwägbarkeiten miteinrechnen, da die Flächenbegehung noch keine Aussage über die Komplexität der Befunde erlaubt. Hier ergeben sich Spielräume, die für die praktischen Maßnahmen in der Durchführung nachher von besonderer Bedeutung sein dürften.

Mit dieser Übersicht ist der Bericht über die heutige Praxis der archäologischen Denkmalpflege beim Straßenbau vorerst zu Ende. Die Richtung der Entwicklungen ist deutlich zu erkennen: Die Archäologie wird ihr Anliegen bei Maßnahmen des Straßenbaues künftig nur dann mit Aussicht auf Erfolg vertreten können, wenn sie buchstäblich zu einer kalkulierbaren Größe wird. Es ist keinem damit geholfen, Verluste an Denkmalsubstanz beim Bau von großen linearen Projekten durch zu wenig Zeit und Möglichkeiten lautstark zu bedauern, aber selbst keine Strategien zur Vermeidung solcher Situationen zu entwickeln. Es gilt, im Vorfeld die Arbeit so zu strukturieren, dass man nicht mehr vom eigentlichen Ereignis der Bauarbeiten überrollt wird. Hierzu bedarf es sowohl der Sachkompetenz der betroffenen Denkmalpfleger als auch des Aufbaus und der Pflege von Kontakten mit den Planungspartnern beim Straßenbau. Dass ein Misstrauen in Bezug auf die guten Absichten aller Beteiligten völlig fehl am Platze ist, zeigte besonders eindrucksvoll die Rede des Präsidenten des Niedersächsischen Landesamtes für Straßenbau bei der Freigabe des letzten Teilstückes der A 250 in Lüneburg, als die herausragenden Funde bei Ochtmissen an erster Stelle bei den Anstrengungen für Kultur- und Umweltschutz im Zuge des Autobahnbaues ausführlich der besonderen Erwähnung fanden.

L i t e r a t u r :

Gebers, Wilhelm 1997: Die jungbronzezeitlichen Hausgrundrisse von Ochtmissen Fundstelle 33, Stadt Lüneburg. Bautyp und Innengliederung der Häuser vom Typ Ochtmissen. In: J.J. Assendorp (Hrsg.), Forschungen zur bronzezeitlichen Besiedlung in Nord- und Mitteleuropa. Espelkamp 1997, S. 60–74.

Thieme, Hartmut / Richter, Pascale 1994: Ein neuer Fundplatz des Acheuléen mit zahlreichen Faustkeilen in Niedersachsen – Rettungsgrabungen in Ochtmissen, Stadt Lüneburg. Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 3/94, S. 123–126.

 

Anschrift des Verfassers:

Jan Joost Assendorp
Bezirksregierung Lüneburg
– Dezernat 406 –

21332 Lüneburg