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. 3.
Ortsumgehung Uelzen im Zuge der B 4
Aufgrund der
Erfahrungen der Lüneburger Ostumgebung bestand bei der Planung der
Uelzener Ortsumgehung von Anfang an die Bestrebung, die Kostenpflicht
für archäologische Maßnahmen im Planfeststellungsbeschluss besser
zu regeln, insbesondere weil im Trassenbereich schon weitaus mehr
bekannt war aus früheren Untersuchungen im Rahmen des Baues des
Elbe-Seiten-Kanals. Es gelang, die planfeststellende Bezirksregierung
davon zu überzeugen, eine generelle Kostenpflicht des Straßenbaulastträgers
für die archäologische Arbeit festzuschreiben. Zweifelsohne war der
Planfeststellungsbeschluss in dieser Form ein bedeutender Schritt vorwärts
im Zusammenspiel zwischen Archäologie und Straßenbau, mit einer
erheblichen Präzedenzwirkung. Dennoch reichte es in der Praxis nicht
aus, um auch einen befriedigenden Mittelfluss sicherzustellen. War die
Kostenpflicht zwar klar festgeschrieben, so fehlte doch ein ganz
wichtiger Punkt, und zwar ein Kostenplan, um die benötigten Mittel
auch rechtzeitig abrufbereit zu haben. Denn, größere Grabungen
sollten unbedingt im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahmen laufen, um
eine sachgerechte Grabung zeitlich zu ermöglichen. Das bedeutete,
dass die Archäologie schon in Trassenabschnitten operieren musste,
wofür nach der Mittelabflussplanung des Straßenbaues vorerst noch
keine Mittel eingeplant und vom Bund bewilligt worden waren. Bei
kleineren Summen für Begehungen und Probeschnitte ließ sich trotzdem
ohne große Probleme etwas regeln, aber beim Finanzbedarf einer Großgrabung
wie bei dem jungkaiserzeitlichen Urnenfriedhof Uelzen-Veerßen war
eine außerplanmäßige Mittelumschichtung innerhalb des zugewiesenen
Budgets nicht mehr möglich. Eine Finanzierung gelang nur deswegen,
weil an der gleichen Stelle die Brückenbauwerke über die Eisenbahn
und über die Stederau errichtet werden sollten, zwei Maßnahmen, die
ohnehin vorgezogen werden mussten.
4.
Ortsumgehung Dahlenburg im Zuge der B 216
Der jüngste
Kontakt zwischen Archäologie und Straßenbau umfasste nun
folgerichtig auch eingehend die finanzielle Seite. Als Anlage zu den
Planfeststellungsunterlagen wurde zwischen der Denkmalpflege und dem
Straßenbauamt genau ermittelt, was wann gegraben werden musste und
welche Mittel dafür einzusetzen wären. Nach intensiven Begehungen
der Trasse war weitestgehend klar, wo die Fundstellen liegen. Anhand
deren Umfanges könnten die erforderlichen Ausgrabungsmaßnahmen
sachgerecht kalkuliert werden. Eine solche Kalkulation muss
selbstverständlich gewisse Unwägbarkeiten miteinrechnen, da die Flächenbegehung
noch keine Aussage über die Komplexität der Befunde erlaubt. Hier
ergeben sich Spielräume, die für die praktischen Maßnahmen in der
Durchführung nachher von besonderer Bedeutung sein dürften.
Mit dieser Übersicht
ist der Bericht über die heutige Praxis der archäologischen
Denkmalpflege beim Straßenbau vorerst zu Ende. Die Richtung der
Entwicklungen ist deutlich zu erkennen: Die Archäologie wird ihr
Anliegen bei Maßnahmen des Straßenbaues künftig nur dann mit
Aussicht auf Erfolg vertreten können, wenn sie buchstäblich zu einer
kalkulierbaren Größe wird. Es ist keinem damit geholfen, Verluste an
Denkmalsubstanz beim Bau von großen linearen Projekten durch zu wenig
Zeit und Möglichkeiten lautstark zu bedauern, aber selbst keine
Strategien zur Vermeidung solcher Situationen zu entwickeln. Es gilt,
im Vorfeld die Arbeit so zu strukturieren, dass man nicht mehr vom
eigentlichen Ereignis der Bauarbeiten überrollt wird. Hierzu bedarf
es sowohl der Sachkompetenz der betroffenen Denkmalpfleger als auch
des Aufbaus und der Pflege von Kontakten mit den Planungspartnern beim
Straßenbau. Dass ein Misstrauen in Bezug auf die guten Absichten
aller Beteiligten völlig fehl am Platze ist, zeigte besonders
eindrucksvoll die Rede des Präsidenten des Niedersächsischen
Landesamtes für Straßenbau bei der Freigabe des letzten Teilstückes
der A 250 in Lüneburg, als die herausragenden Funde bei Ochtmissen an
erster Stelle bei den Anstrengungen für Kultur- und Umweltschutz im
Zuge des Autobahnbaues ausführlich der besonderen Erwähnung fanden.
L
i t e r a t u r :
Gebers,
Wilhelm 1997: Die jungbronzezeitlichen Hausgrundrisse von Ochtmissen
Fundstelle 33, Stadt Lüneburg. Bautyp und Innengliederung der Häuser
vom Typ Ochtmissen. In: J.J. Assendorp (Hrsg.), Forschungen zur
bronzezeitlichen Besiedlung in Nord- und Mitteleuropa. Espelkamp 1997,
S. 60–74.
Thieme,
Hartmut / Richter,
Pascale 1994: Ein neuer Fundplatz des Acheuléen mit zahlreichen
Faustkeilen in Niedersachsen – Rettungsgrabungen in Ochtmissen,
Stadt Lüneburg. Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 3/94, S.
123–126.
Anschrift des
Verfassers:
Jan Joost
Assendorp
Bezirksregierung
Lüneburg
– Dezernat
406 –
21332 Lüneburg

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