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Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz bietet für dieses Vorgehen eine gute Grundlage, weil es im § 13,2 heißt, dass eine Genehmigung von Erdarbeiten in einem Gebiet, in dem archäologische Funde bekannt oder zu erwarten sind, zu versagen ist. Streng genommen darf dort also keinerlei Veränderung durch Bodeneingriffe vorgenommen werden. Weiter heißt es dann, dass eine Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden kann. Genau hier können die Unteren Denkmalbehörden ansetzen, denn sie können die Finanzierung der Untersuchungen zur Bedingung für ihre Genehmigung machen. Damit ist dann die Basis für Verhandlungen mit den Bauherrn gegeben, wobei die Rahmenbedingungen abgesteckt werden: Der Personalbedarf wird ermittelt, die Bereiche, die primär noch vor Baubeginn untersucht werden müssen, werden festgelegt und es wird ein Zeitplan ausgearbeitet, der den Unternehmen garantiert, dass in bestimmten Fristen einzelne Grabungen abgeschlossen werden, um zu vermeiden, dass ein Baustopp den gewaltigen Maschinentross zum Stillstand bringt (Abb. 6). Somit wird also ein störungsfreier Bauablauf gewährleistet, der den Unternehmen kalkulierbare Planungssicherheit gibt.

Letzte archäologische Arbeiten vor dem Anrücken der Schweißkolonne,
Abb. 6
Letzte archäologische Arbeiten vor dem Anrücken der Schweißkolonne,
die die Rohre zur Leitung verbindet.

Über die zahlreichen neuen Erkenntnisse, die die Ausgrabungen auf mehreren großen Pipelinetrassen in Ostfriesland bisher erbracht haben, soll an dieser Stelle nicht gehandelt werden, sie sind über Vorberichte in den Fundchroniken und z.T. schon durch abschließende Veröffentlichungen zugänglich. Es sei deshalb zusammenfassend gesagt, dass die zunächst rein denkmalpflegerische Tätigkeit, die die Funde und Befunde dokumentiert und der Nachwelt sichert, auch der Wissenschaft dient, indem sie ihr wertvolle Einblicke in die frühe, die schriftlose Geschichte der Region ermöglicht. Von der Steinzeit bis zum Mittelalter: Aus allen Epochen sind vielfältige Informationen im Boden erhalten, ein überreicher historischer Fundus, ein bedeutendes Archiv, das uns jedoch zusehends entgleitet, denn neben Pipelines setzen ihm Straßenbau, die Anlage von Wohn- und Gewerbegebieten oder großflächiger Sandabbau empfindlich zu. Auf der ostfriesischen Geest werden schon in wenigen Jahrzehnten die allermeisten Fundstellen verloren sein, die größten und wichtigsten sind bereits abgegangen. Anhand der Pipeline-Archäologie lässt sich immerhin zeigen, wie durch das Zusammenwirken aller Kräfte das Konfliktpotenzial minimiert werden kann: Da der Schutz großräumiger archäologischer Fundgebiete in der Regel nicht durchsetzbar ist, schafft die Dokumentation durch Ausgrabung minimalen Ersatz für die im Gelände zerstörten Geschichtsquellen.

L i t e r a t u r :

Bärenfänger, R., 1993: MIDAL in Ostfriesland - Archäologisches vom Bau einer Erdgasleitung. Archäologie in Deutschland, Heft 2/1993, 48–49.

Bärenfänger, R., 1995: Archäologisches vom Bau der Erdgastrasse Folmhusen - Wardenburg. BEB Mosaik, Heft 3/1995, 34–37.

Bärenfänger, R. u.a., 1999: Ostfriesland. Führer zu archäologischen Denkmälern in Deutschland 35, Stuttgart 1999.

Heun, S., Hegerhorst, K., Brockner, W., Schelvis, J., Staesche, U., Südekum, W. u. Sauer, J., 1995: Interdisziplinäre Studie zu einem Hüttenplatz in Lütetsburg, Ldkr. Aurich. Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland 18, 1995, 85–138.

Peters, E., 1999: Ein Querschnitt durch Ostfriesland. Archäologie in Deutschland, Heft 2/1999, 47.

Abbildungsnachweis:
Ostfriesische Landschaft

Anschrift des Verfassers:
Dr. Rolf Bärenfänger
Ostfriesische Landschaft
Postfach 1580

26585 Aurich