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. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz bietet
für dieses Vorgehen eine gute Grundlage, weil es im § 13,2 heißt,
dass eine Genehmigung von Erdarbeiten in einem Gebiet, in dem archäologische
Funde bekannt oder zu erwarten sind, zu versagen ist. Streng
genommen darf dort also keinerlei Veränderung durch Bodeneingriffe
vorgenommen werden. Weiter heißt es dann, dass eine Genehmigung unter
Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden kann. Genau hier können
die Unteren Denkmalbehörden ansetzen, denn sie können die
Finanzierung der Untersuchungen zur Bedingung für ihre Genehmigung
machen. Damit ist dann die Basis für Verhandlungen mit den Bauherrn
gegeben, wobei die Rahmenbedingungen abgesteckt werden: Der
Personalbedarf wird ermittelt, die Bereiche, die primär noch vor
Baubeginn untersucht werden müssen, werden festgelegt und es wird ein
Zeitplan ausgearbeitet, der den Unternehmen garantiert, dass in
bestimmten Fristen einzelne Grabungen abgeschlossen werden, um zu
vermeiden, dass ein Baustopp den gewaltigen Maschinentross zum
Stillstand bringt (Abb. 6). Somit wird also ein störungsfreier
Bauablauf gewährleistet, der den Unternehmen kalkulierbare
Planungssicherheit gibt.

Abb. 6
Letzte archäologische Arbeiten vor dem
Anrücken der Schweißkolonne,
die die Rohre zur Leitung verbindet.
Über die zahlreichen neuen Erkenntnisse, die die
Ausgrabungen auf mehreren großen Pipelinetrassen in Ostfriesland
bisher erbracht haben, soll an dieser Stelle nicht gehandelt werden,
sie sind über Vorberichte in den Fundchroniken und z.T. schon durch
abschließende Veröffentlichungen zugänglich. Es sei deshalb
zusammenfassend gesagt, dass die zunächst rein denkmalpflegerische Tätigkeit,
die die Funde und Befunde dokumentiert und der Nachwelt sichert, auch
der Wissenschaft dient, indem sie ihr wertvolle Einblicke in die frühe,
die schriftlose Geschichte der Region ermöglicht. Von der Steinzeit
bis zum Mittelalter: Aus allen Epochen sind vielfältige Informationen
im Boden erhalten, ein überreicher historischer Fundus, ein
bedeutendes Archiv, das uns jedoch zusehends entgleitet, denn neben
Pipelines setzen ihm Straßenbau, die Anlage von Wohn- und
Gewerbegebieten oder großflächiger Sandabbau empfindlich zu. Auf der
ostfriesischen Geest werden schon in wenigen Jahrzehnten die
allermeisten Fundstellen verloren sein, die größten und wichtigsten
sind bereits abgegangen. Anhand der Pipeline-Archäologie lässt sich
immerhin zeigen, wie durch das Zusammenwirken aller Kräfte das
Konfliktpotenzial minimiert werden kann: Da der Schutz großräumiger
archäologischer Fundgebiete in der Regel nicht durchsetzbar ist,
schafft die Dokumentation durch Ausgrabung minimalen Ersatz für die
im Gelände zerstörten Geschichtsquellen.
L i t e r a t u r :
Bärenfänger,
R., 1993: MIDAL in Ostfriesland -
Archäologisches vom Bau einer Erdgasleitung. Archäologie in
Deutschland, Heft 2/1993, 48–49.
Bärenfänger,
R., 1995: Archäologisches vom Bau der Erdgastrasse Folmhusen -
Wardenburg. BEB Mosaik, Heft 3/1995, 34–37.
Bärenfänger,
R. u.a., 1999: Ostfriesland. Führer zu archäologischen Denkmälern
in Deutschland 35, Stuttgart 1999.
Heun,
S., Hegerhorst, K., Brockner, W., Schelvis,
J., Staesche, U., Südekum,
W. u. Sauer, J., 1995: Interdisziplinäre Studie zu einem Hüttenplatz
in Lütetsburg, Ldkr. Aurich. Archäologische Mitteilungen aus
Nordwestdeutschland 18, 1995, 85–138.
Peters,
E., 1999: Ein Querschnitt durch Ostfriesland. Archäologie in
Deutschland, Heft 2/1999, 47.
Abbildungsnachweis:
Ostfriesische Landschaft
Anschrift des Verfassers:
Dr. Rolf Bärenfänger
Ostfriesische Landschaft
Postfach 1580
26585 Aurich

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