Archäologie und Baumaßnahmen

Eine Fachtagung des Niedersächsischen Heimatbundes e.V. und des Niedersächsischen Landesmuseums Hannover am 12. November 1999 in Hannover.

Pipeline-Archäologie in Ostfriesland
Von Rolf Bärenfänger

URL: http://www.urgeschichte.de\artikel\heimatbund\pipel\pipel1.htm
Eingestellt: 01.4.2001

Ostfriesland, die Küstenregion im südlichen Nordseegebiet, ist in drei Landschaftstypen zu unterteilen: Im Zentrum liegt die überwiegend sandige Geest. Sie wird randlich von ehemals ausgedehnteren Moorgebieten umgeben. Daran schließt sich das Marschengebiet mit See- und Flussmarsch an. Diese auf engem Raum abwechslungsreichen natürlichen Gegebenheiten haben den Menschen seit der Steinzeit Lebensgrundlage und Heimat geboten.

Vom Süden aus betrachtet mag sich Ostfriesland in eher peripherer Lage befinden, bezogen auf den Verkehrsraum der Nordsee kommt ihm aber doch eine zentrale Position zu. Dieser Vorzug wird von den Energieversorgungsunternehmen sattsam genutzt, denn sie haben die Region zum Dreh- und Angelpunkt gemacht, als es darum ging, den mitten in der Nordsee auf den norwegischen Erdgasfeldern gewonnenen Brennstoff nach Mitteleuropa zu transportieren. Zur Zeit führen zwei Hauptstränge von Norwegen durch die See und landen in Ostfriesland an. Unvorstellbar große Mengen von Erdgas werden durch die Pipelines geleitet, z.B. erwartet der norwegische Staatskonzern Statoil allein aus dem neuen Gasfeld “Troll” 1300 Milliarden Kubikmeter Gas. Das sind etwa 60 Prozent der norwegischen Reserven. Derzeit kommen vom Troll-Feld rund 24 Milliarden Kubikmetern jährlich, ab 2005 sollen es 45 Milliarden sein. Abnehmer sind die einheimischen Energieversorger, die das Gas in ihre Leitungsnetze einspeisen und in verschiedene Teile Deutschlands verbringen. Um die Dimensionen dieser großen Zahlen zu verdeutlichen, sei erwähnt, dass mit rund 1,5 Milliarden Kubikmeter der Jahresverbrauch von mehr als 600 000 Haushalten sichergestellt werden kann!

Für die archäologische Denkmalpflege stellt der Pipelinebau ein besonderes Problem dar: Am Land müssen die Leitungen über viele Kilometer, manchmal über ganze Bundesländer hinweg, in die Erde gebracht werden. Dies geschieht nach einem festgelegten Schema, das von der Planung bis zur Wiedereinebnung reicht. Entscheidend ist dabei, dass auf den Trassen tiefgründige Erdarbeiten durchgeführt werden, die eine archäologische Wüste hinterlassen, übrig bleibt eine absolut denkmalfreie Zone (Abb. 1). Gerade im Sandboden der Geest, der seit der Steinzeit trockenes und deshalb günstiges Siedlungsgebiet gewesen ist, sind die meisten Verluste an untertägig erhaltener Denkmalsubstanz zu erwarten.

Bei den Fernleitungen, deren Rohr einen Durchmesser von 0,90 oder 1 m hat, wird insgesamt eine Breite von 32 m beansprucht, davon sind 20 m in der Mitte direkt von Erdarbeiten betroffen, weil der Mutterboden abgebaggert wird (Abb. 2). Dort verlaufen dann der meist 2,50 m tiefe Rohrgraben und die Fahrspuren für die schweren Arbeitsfahrzeuge. Ein Bodeneingriff dieser Breite ist für sich nicht arg, aber die Trassen ziehen sich wie ein Lindwurm durch das Land, so dass ein effektiver Flächenverbrauch von 2 Hektar pro Kilometer konstatiert werden muss (Abb. 3). Daraus lässt sich jedoch keine auf die Gesamtstrecke bezogene Endsumme errechnen, weil abseits der Geest, in Moor- und Niederungszonen, z.T. auch im Kleiboden, ein anderes Verfahren angewendet wird, bei dem eine Fahrspur auf der Oberfläche befestigt und nur der eigentliche Rohrgraben ausgehoben wird.

Wie lässt sich bei linearen Projekten dieser Größenordnung der unkontrollierten Zerstörung untertägig erhaltener, also vorher unbekannter Denkmalsubstanz vorbeugen? Wie lassen sich die Bestimmungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes innerhalb der eng gesteckten Fristen des Bauvorgangs in die Praxis umsetzen? Grundvoraussetzung ist, dass archäologische Fachkräfte rechtzeitig in die Planungen, die in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchlaufen, eingebunden werden. In Ostfriesland geschieht dies, indem die Unteren Denkmalbehörden die Ostfriesische Landschaft zur Stellungnahme auffordern. Die Landschaft unterhält als zentralen Dienst die Archäologische Forschungsstelle, die diesen und anderen Aufgaben im Auftrag der Landkreise Aurich, Leer und Wittmund sowie der kreisfreien Stadt Emden nachkommt. In das Verfahren ist auch der Archäologe der Bezirksregierung in Oldenburg einbezogen.

Für die Erarbeitung einer fachlichen Stellungnahme ist die archäologische Landesaufnahme unverzichtbare Grundlage: Sie verzeichnet sämtliche jemals in Ostfriesland festgestellten Fundplätze. Aufgenommen werden alle Arten von Fundplätzen, nicht nur die sichtbaren Denkmäler wie Wurten, Burgstellen oder Grabhügel - die als bekannte Plätze von den Trassen ohnehin umgangen werden müssen -, sondern auch Nachrichten und Funde von schon vor langer Zeit zerstörten Vorzeitrelikten und eben auch Oberflächenfunde wie Steinwerkzeuge oder Keramikscherben, die bei planmäßiger Feldbegehung oder zufällig gefunden worden sind. In der Regel setzen sich auf den Fundkarten Bereiche mit dichter Konzentration von freieren Zonen schon auf den ersten Blick deutlich ab. Auch die topographische Lage, etwa eine trockene Geestsituation mit Gewässeranschluss, gibt Hinweise auf siedlungsgünstige Lagen. So können im Zusammenschluss mit den Fundkonzentrationen die vor- und frühgeschichtlichen und mittelalterlichen Siedlungskammern klar eingegrenzt werden, so kann mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden, in welchen Gebieten der projektierten Trasse im Boden mit Siedlungsresten, Gräberfeldern u.a. zu rechnen ist.

Über den Charakter der betroffenen Fundstellen gibt die Fundstellenkartei erste Auskunft. Jede Fundstelle ist hier durch einen einfachen Zahlenschlüssel auffindbar, so dass die wichtigsten Daten zu genauer Lage, Zeitstellung und Umfang auf einen Blick erfasst werden können. Zusätzliche Informationen bietet gegebenenfalls die nach einzelnen Ortschaften gegliederte Ortsakte, in der alles gesammelt wird, was mit den Fundstellen in Zusammenhang steht. Seit geraumer Zeit ist die Fundstellenkartei auch im Rahmen einer EDV-Erfassung verfügbar, was einen noch schnelleren Zugriff ermöglicht. Mit diesen Vorkenntnissen kann also sehr rasch und auch recht präzise prognostiziert werden, in welchen Abschnitten der künftigen Trasse archäologische Fundgebiete zu erwarten sind. Der Kenntnisstand ist zwar nicht für alle Gebiete Ostfrieslands gleich gut, aber dort, wo bisher keine systematischen Feldbegehungen stattgefunden haben, können Einzelfunde und vor allem die schon genannten topographischen Vorbedingungen eine Orientierung geben. Hinzu kommt natürlich die jahrelange Vertrautheit mit der Materie. Aus dieser Erfahrung lässt sich obendrein sagen, dass sich dort, wo bereits Fundplätze ausgewiesen sind, ihre Anzahl in der Regel verdoppelt, wenn der Boden aufgemacht wird.

Auf dieser Grundlage wird im Zuge des Genehmigungsverfahren Bericht über die Lage potentieller Fundstellen erstattet. Zumeist werden dabei drei Kategorien festgelegt: 1. Gebiete, in denen mit großer Sicherheit Funde zu erwarten sind, und die deshalb vor Beginn des Trassenbaues vollständig auszugraben sind (Abb. 4), 2. Gebiete, in denen Funde wahrscheinlich, aber nicht wirklich sicher sind, dort muss die Situation vorab durch Suchschnitte geklärt werden und 3. Gebiete, in denen nicht mit Funden zu rechnen ist, die aber der Sicherheit halber im Zuge der Bauarbeiten kontrolliert werden.

Im weiteren geht es darum, diese Vorgaben in die Praxis umzusetzen. Dabei kommt nach dem Denkmalgesetz der jeweiligen Unteren Denkmalbehörde, also dem Landkreis oder der Stadt, eine besondere Bedeutung zu, denn die Untere Denkmalbehörde ist die eigentliche Genehmigungsbehörde, die seit dem Wegfall des § 26 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes auch ohne Einvernehmen mit der Fachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege, entscheiden kann - selbst dann, wenn sie selbst nicht über eigene Fachkräfte verfügt.

Zunächst kann für einzelne Bereiche erwogen werden, die Trasse zu verlegen, die Pipeline also generell dort zu bauen, wo keine Fundgebiete zerstört werden. Die Verlegung in fundfreie Gebiete wird aber oft abgelehnt, weil es z.B. in Feuchtgebieten neue Konflikte, etwa mit dem Naturschutz, geben würde, z.T. aber besonders, weil die Baukosten dann ungleich höher zu veranschlagen wären. So wird im Zuge der Abwägung der zu berücksichtigenden Belange in der Regel der Weg gewählt, die Fundstellen auszugraben und auf diese Weise zu dokumentieren. Immerhin sind sie dann auf dem Papier erhalten und die Funde geborgen. Damit stellt sich die Frage nach der Finanzierung der Ausgrabungen, die personalintensiv sind und durch den nötigen Maschineneinsatz mit Baggern oder Pumpen zusätzliche Mittel benötigen (Abb. 5). Es gibt in Niedersachsen keine staatliche oder andere Stelle, die ein Mammutprojekt wie eine Pipelinetrasse aus dem Stand nach allen Regeln der Kunst aus Bordmitteln abarbeiten könnte, und es ist dem Steuerzahler auch nicht zuzumuten, solche Kapazitäten für den Bedarfsfall staatlicherseits vorzuhalten. Also ist die Denkmalpflege auf die Unterstützung des Bauherrn angewiesen, er muss zur Finanzierung fachgerechter Untersuchungen beitragen.

Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz bietet für dieses Vorgehen eine gute Grundlage, weil es im § 13,2 heißt, dass eine Genehmigung von Erdarbeiten in einem Gebiet, in dem archäologische Funde bekannt oder zu erwarten sind, zu versagen ist. Streng genommen darf dort also keinerlei Veränderung durch Bodeneingriffe vorgenommen werden. Weiter heißt es dann, dass eine Genehmigung unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden kann. Genau hier können die Unteren Denkmalbehörden ansetzen, denn sie können die Finanzierung der Untersuchungen zur Bedingung für ihre Genehmigung machen. Damit ist dann die Basis für Verhandlungen mit den Bauherrn gegeben, wobei die Rahmenbedingungen abgesteckt werden: Der Personalbedarf wird ermittelt, die Bereiche, die primär noch vor Baubeginn untersucht werden müssen, werden festgelegt und es wird ein Zeitplan ausgearbeitet, der den Unternehmen garantiert, dass in bestimmten Fristen einzelne Grabungen abgeschlossen werden, um zu vermeiden, dass ein Baustop den gewaltigen Maschinentross zum Stillstand bringt (Abb. 6). Somit wird also ein störungsfreier Bauablauf gewährleistet, der den Unternehmen kalkulierbare Planungssicherheit gibt.

Über die zahlreichen neuen Erkenntnisse, die die Ausgrabungen auf mehreren großen Pipelinetrassen in Ostfriesland bisher erbracht haben, soll an dieser Stelle nicht gehandelt werden, sie sind über Vorberichte in den Fundchroniken und z.T. schon durch abschließende Veröffentlichungen zugänglich. Es sei deshalb zusammenfassend gesagt, dass die zunächst rein denkmalpflegerische Tätigkeit, die die Funde und Befunde dokumentiert und der Nachwelt sichert, auch der Wissenschaft dient, indem sie ihr wertvolle Einblicke in die frühe, die schriftlose Geschichte der Region ermöglicht. Von der Steinzeit bis zum Mittelalter: Aus allen Epochen sind vielfältige Informationen im Boden erhalten, ein überreicher historischer Fundus, ein bedeutendes Archiv, das uns jedoch zusehends entgleitet, denn neben Pipelines setzen ihm Straßenbau, die Anlage von Wohn- und Gewerbegebieten oder großflächiger Sandabbau empfindlich zu. Auf der ostfriesischen Geest werden schon in wenigen Jahrzehnten die allermeisten Fundstellen verloren sein, die größten und wichtigsten sind bereits abgegangen. Anhand der Pipeline-Archäologie lässt sich immerhin zeigen, wie durch das Zusammenwirken aller Kräfte das Konfliktpotential minimiert werden kann: Da der Schutz großräumiger archäologischer Fundgebiete in der Regel nicht durchsetzbar ist, schafft die Dokumentation durch Ausgrabung minimalen Ersatz für die im Gelände zerstörten Geschichtsquellen.

Literatur

Bärenfänger, R., 1993: MIDAL in Ostfriesland - Archäologisches vom Bau einer Erdgasleitung. Archäologie in Deutschland, Heft 2/1993, 48–49.

Bärenfänger, R., 1995: Archäologisches vom Bau der Erdgastrasse Folmhusen - Wardenburg. BEB Mosaik, Heft 3/1995, 34–37.

Bärenfänger, R. u.a., 1999: Ostfriesland. Führer zu archäologischen Denkmälern in Deutschland 35, Stuttgart 1999.

Heun, S., Hegerhorst, K., Brockner, W., Schelvis, J., Staesche, U., Südekum, W. u. Sauer, J., 1995: Interdisziplinäre Studie zu einem Hüttenplatz in Lütetsburg, Ldkr. Aurich. Archäologische Mitteilungen aus Nordwestdeutschland 18, 1995, 85–138.

Peters, E., 1999: Ein Querschnitt durch Ostfriesland. Archäologie in Deutschland, Heft 2/1999, 47.

 

Abbildungsnachweis:
Ostfriesische Landschaft

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