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Archäologie -
 nostalgisch (?)

 

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Die Kunde Neue Folge 2 Heft 4 - Jahrgang 1951

Eine Steinkiste in der Feldmark Rade im Kreise Harburg

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Die Steinkiste gehört zu der in Niedersachsen seltenen Form der jüngsten degenerierten Steingräber. Sie läßt sich am ehesten mit der Steinkiste von Fehrenbruch im Kreise Bremervörde vergleichen (Anm.: Ernst Sprockhoff, Die nordische Megalithkultur, 1928, Abb.66). In der Bauart bestehen gegenüber der Kiste von Rade Unterschiede, deren Schmalseiten nicht mit den üblichen Tragsteinen verschlossen sind, sondern mit Geröllsteinen. Eine ähnliche Beobachtung wurde bei der Steinkiste von Deinste im Kreise Stade gemacht (Anm.: Willi Wegewitz, Die Gräber der Stein- und Bronzezeit im Gebiet der Niederelbe, 1949, Abb. 31). bei der ein Wandstein auch durch Geröllsteine ersetzt war. Man möchte diese Form der Steinkisten an das Ende der Entwicklungsreihe stellen. Die Beigaben, besonders die röhrenförmigen Bernsteinperlen, sprechen dafür, daß die Bestattungen in der Kiste von Rade der Einzelgrabkultur angehören. Zeitlich dürften diese Funde dem jüngsten Abschnitt der Jungsteinzeit angehören, der der ersten Stufe der mitteleuropäischen Bronzezeit entspricht. In dieser Periode werden auch unsere Großsteingräber von der Einzelgrabbevölkerung belegt, wie die Untersuchung des Ganggrabes von Emsen-Langenrehm (Anm.: Willi Wegewitz, a. a. O. Seite 12 ff, Abb. 12,4) oder die der Steinkammer B der "Sieben Steinhäuser" (Anm.: Karl Hermann Jacob-Friesen, Die "Sieben Steinhäuser" im Kreise Fallingbostel, 1925, Abb. 6, 11 und 12) gezeigt hat. Die mit den beiden Feuersteinspitzen zusammen gefundene Klinge in Emsen-Langenrehm entspricht der Klinge aus der Rader Steinkiste.

Ob die Tonschale, das Feuersteinbeil, das Feuersteinmesser und die Bernsteinperlen zu einer einzigen Grabausstattung gehören, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen. Die verschiedene Beschaffenheit der Füllerde läßt vermuten, daß die Einfüllung der Kammer nicht in einem Vorgang erfolgt ist. Der in der mittleren Schicht eingestreute Leichenbrand scheint als Nachbestattung in die Kammer gebracht worden zu sein und dürfte nicht mit den Grabbeigaben in Verbindung stehen. Die geringe Menge des Leichenbrandes braucht nicht gegen eine Bestattung zu sprechen, sondern die Beobachtungen haben gezeigt, daß der Leichenbrand in lockerer Streuung von Pflanzenwurzeln aufgelöst werden kann.